Narbenkorrekturen

In diesen Bereich fallen operative Korrekturen von kosmetisch störenden Narben oder Hautveränderungen oder die Entfernung eingewachsener Piercings. Selbst wenn hierdurch Komplikationen, wie eine Entzündung auftreten, werden derartige Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Anwendung von kaltem physikalischem Plasma stellt eine fast narbenfrei Abheilung sicher.